Vertrauensmann

Alle sechs Jahre wählen die Gemeindemitglieder den Kirchenvorstand. Er entscheidet gemeinsam mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer über alle wichtigen Belange des Gemeindelebens. Dazu gehören Beschlüsse über Gottesdienstzeiten, die Konfirmandenarbeit oder die Renovierung der Gebäude genauso wie Personalangelegenheiten.