aktuelle Corona-Empfehlungen und -Bestimmungen

Kirche zu Coronazeiten
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Die Rahmenbedingungen für die aktuellen Corona-Bestimmungen regelt

  • in der evangelischen Kirche
    die Evangelische Landeskirche in Bayern (ELKB) als Empfehlungen

    (Kirchengemeinden und Einrichtungen können vom Hausrecht Gebrauch machen
    und ggf. strengere Regelungen festlegen)
     
  • in der katholischen Kirche (zum Besuch bei ökumenischen Andachten, ...)
    das Bistum Regensburg (früher: mit der Pfarrheim-Ampel)

Stand 7. April 2022 (nur als Orientierung, relevant ist der Aushang vor/an der Kirche):

Es wird empfohlen, in unseren evangelischen Kirchen und Gemeindehäusern

  • den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten,
  • auf ausreichende Handhygiene zu achten,
  • in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen,
    insbesondere beim Gemeindegesang, wenn die Abstände nicht mehr als 1,5 m sind, 
  • für ausreichende Belüftung zu sorgen.

Bei Kirchenmusik (Vokal oder Instrumente) sollten einen Abstand von 2 Metern einhalten und, wenn möglich, zueinander einen Abstand von 1,5 Metern. Es gibt aktuell keine Maskenpflicht für Chormitglieder.